Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Ab Inkrafttreten der offiziellen Amtssignatur werden hier die Signaturbestandtteile kundgemacht.
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Pörtschach am Wörther See auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Techelsberg am Wörther See gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Elektronische Signaturprüfung unter:
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Techelsberg am Wörther See –
Tel. +43 4272 6211 oder E-Mail: techelsberg@ktn.gde.at
St. Martin 4
9212 Techelsberg am Wörther See
Mo – Mi: 7:30 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 16:00 Uhr
Do: 7:30 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 7:30 – 12:00 Uhr