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der Gemeine Techelsberg am Wörther See

Die Verwendung erneuerbarer Energieträger ist die zentrale Voraussetzung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das Bestreben sollte sein, die bereits vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten auszuschöpfen und damit dem Ziel, den Energieverbrauch der Menschheit langfristig zu decken, in kleinen Schritten näher zu rücken.

Um dem Rechnung zu tragen, wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Techelsberg am Wörther See folgende Investitionsförderung für die in der Gemeinde errichteten erneuerbaren Energieträger beschlossen:

Solaranlagen€ 150,–
Scheitholzheizungsanlagen oder ortsfestgesetzter Ofen zur Hauptheizung€ 200,–
Biomasse- oder Pelletsheizungsanlagen mit automatischer Brennraumbeschickung€ 300,–

Die Investitionsförderung kommt zur Auszahlung, wenn der Förderungswerber den Hauptwohnsitz bzw. bei Gewerbebetrieben den Firmensitz in der Gemeinde Techelsberg am Wörther See hat und nach Fertigstellung der Anlage folgende Unterlagen vorlegt:

  • Vorlage eines von einem konzessionierten oder befugten Abnehmer unterfertigten Abnahmeprotokolls
  • Vorlage der Originalrechnungen
  • Vorlage der baurechtlichen Genehmigung

Energieförderung – Förderungsansuchen

Von der Gemeinde wird für die Installation von Photovoltaikanlagen eine Förderung in der Höhe von € 150,– gewährt.

Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind:

  • eine Mindestinvestitionssumme von brutto € 2.000,–
  • die Vorlage eines Abnahmeprotokolls
  • der Nachweis einer netzgekoppelten Anlage
  • der Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde Techelsberg a.WS.

Photovoltaikförderung – Förderansuchen

An die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Neugeborenen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres werden als Unterstützung pro Kind insgesamt 12 Stück Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen von jeweils 60 Liter (Aufdruck Gemeinde Techelsberg a.WS.) kostenlos ausgegeben. Die Ausgabe der Müllsäcke erfolgt im Bürgerservicebüro des Gemeindeamtes. Diese Müllsäcke können sodann nach Bedarf neben der Restmülltonne zur Abholung bereitgestellt werden.

An GemeindebürgerInnen, welche Inkontinenzprodukte (Windeln) für ihre Versorgung benötigen, werden als Unterstützung pro Halbjahr kostenlos drei Müllsäcke oder sechs Müllsäcke pro Jahr ausgegeben. Voraussetzung für die Ausgabe der Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen von jeweils 60 Liter (Aufdruck Gemeinde Techelsberg a.WS.) ist die Vorlage einer vom Hausarzt ausgestellten Inkontinentsverordnung. Die Ausgabe der Müllsäcke erfolgt im Bürgerservicebüro des Gemeindeamtes.

Die Müllsäcke können sodann nach Bedarf neben der Restmülltonne zur Abholung bereit gestellt werden.

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