- das vollendete dritte Lebensjahr,
- die körperliche und geistige Eignung des Kindes,
- die Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten,
- die Vorstellung des Kindes bei der Anmeldung, sowie
- die schriftliche Verpflichtung des Erziehungsberechtigten die Kindergartenordnung einzuhalten.
Leitung Kindergarten und Kindertagesstätte und gruppenführende Pädagogin im Kindergarten
gruppenführende Pädagogin Kindergarten
Kleinkindererzieherin
Kleinkindererzieherin
KIeinkinderzieherin
gruppenführende Pädagogin Kindertagesstätte
Kleinkinderzieherin
Kleinkinderzieherin
Köchin
Reinigungsfachkraft