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5. September 2023 - In Bauen

Bauvollendungsmeldungen

Baufvollendungsmeldung: Mit diesem Formular melden Sie die Vollendung eines bewilligten Bauvorhabens. Diese Meldung muss innerhalb einer Woche nach Vollendung des Bauvorhabens erfolgen. Dieser Meldung sind auch die gesetzlich vorgesehenen Bestätigungen aller beauftragten Unternehmer beizulegen.

Unternehmerbestätigung: Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur, Elektriker zu bestätigen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein. Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung nur mittels digitaler Signatur auf diesem Weg übermittelt werden kann

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St. Martin 4
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