Das Bauamt der Gemeinde Techelsberg am Wörther See ist bemüht, Ihr Bauanliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und einer Erledigung zuzuführen. Gerne können auch Planentwürfe im Rahmen einer Vorprüfung begutachtet werden. Zwecks Terminvereinbarung wird um kurze Kontaktaufnahme gebeten.
Gemäß dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1974 wird für bauliche Anlagen, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wird und deren Bauführung nach dem Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes gefördert wurde, eine Befreiung von der Grundsteuer eingeräumt.