online ausfüllen und einbringen
Wenn Sie Anregungen, Beschwerden, Verbesserungsvorschläge für die Gemeindeverwaltung haben, können Sie hier ganz einfach mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung treten.
Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund bei der adressierten Gemeinde ab.
Achtung: Gilt nur für Hundehalter/innen mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde.
Sehr geehrte Zweitwohnsitzbesitzerin!
Sehr geehrter Zweitwohnsitzbesitzer!
Im Finanzausgleichsgesetz 1993 wurde dem Landesgesetzgeber das Recht eingeräumt, eine Abgabe von Zweitwohnsitzen zu ermöglichen. Die Gemeinden sollen durch diese Abgabe einen Ausgleich für diejenigen finanziellen Aufwendungen erhalten, die ihnen bei der Aufrechterhaltung und Bereitstellung der Infrastruktur für die zahlreichen Zweitwohnsitze erwachsen. Diesen Kosten stand bisher keine entsprechende finanzielle Abgeltung gegenüber.
Mit dem Beschluss des Kärntner Landtages als Gesetzgebungsorgan des Landes Kärntens wurde nunmehr die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe beschlossen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Techelsberg am Wörther See die nötigen Detailregelungen für eine Abgabe von Zweitwohnsitzen im Gemeindegebiet der Gemeinde Techelsberg am Wörther See getroffen und eine dementsprechende Verordnung mit Wirksamkeit ab 01.01.2015 beschlossen.
Die Zweitwohnsitzabgabe ist durch die Inhaber eines Zweitwohnsitzes nach Maßgabe der Abgabenverordnung der Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Zweitwohnsitz befindet, selbst zu bemessen. Zu diesem Zweck finden Sie untenstehend ein Formular zur Berechnung der von Ihnen zu entrichtenden Zweitwohnsitzabgabe (Abgabenerklärung) inklusive beiliegender Erläuterungen.
Die Abgabenerklärung sowie Entrichtung hat bis 15. Dezember eines jeden Jahres an die Gemeinde Techelsberg a.WS. zu erfolgen. Besitzen Sie mehrere Zweitwohnsitze, so ist für jeden Zweitwohnsitz eine Abgabenerklärung (Formular) bei der Gemeinde einzureichen und die Abgabe entsprechend zu entrichten.
Bitte lesen Sie die Erklärungen zur Bemessung und Entrichtung der Abgabe aufmerksam, da eine nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Abgabe Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.
Langt die Abgabenerklärung nicht bis 15.12. eines jeden Jahres bei der Gemeinde ein, erfolgt seitens der Gemeinde Techelsberg a.WS. eine Vorschreibung der Abgabe auf Grundlage der hieramts aufliegenden Unterlagen.
St. Martin 4
9212 Techelsberg am Wörther See
Mo – Mi: 7:30 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 16:00 Uhr
Do: 7:30 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 7:30 – 12:00 Uhr